EINE DENKMALGESCHÜTZTE UND WERTVOLLE
KAPITALANLAGE
HISTORISCHES
ERHALTEN UND
DABEI
PROFITIEREN
Begünstigten Sanierungsanteil steuerlich geltend machen
Der Kauf einer denkmalgeschützten Wohnimmobilie lohnt sich nicht nur wegen des besonderen Charmes von historischen Gebäuden. In Deutschland wird der Erhalt architektonischer Schätze durch Steuerbegünstigungen gefördert. Diese ermöglichen es, begünstigte Sanierungskosten für eine eigengenutzte oder fremdvermietete Wohnimmobilie steuerlich wirksam abzusetzen und somit das zu versteuernde Einkommen zu mindern.
Hieraus ergeben sich folgende Vorteile:
Schnellere Refinanzierung der Investitionskosten
Reduzierung der Steuerlast in den Anfangsjahren
Erhöhung der Liquidität.
Dies steigert die Attraktivität von denkmalgeschützten Immobilien spürbar.

BEI KAUF ZUR
EIGENNUTZUNG
Begünstigte Sanierungskosten für eine selbst genutzte Wohnimmobilie können bei Baudenkmalen über zehn Jahre hinweg mit bis zu 9 % p.a. steuermindernd geltend gemacht werden. Bereits nach 10 Jahren sind damit die begünstigten Sanierungskosten zu 90 % steuerlich absetzbar.

Berechnungsbeispiel § 10f EStG –
begünstigte Sanierungskosten 300.000 EUR
Jahr | Begünstigung p.a. | Steuervorteil (Bsp.- Steuersatz 30%) |
---|---|---|
01 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
02 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
03 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
04 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
05 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
06 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
07 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
08 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
09 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
10 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
SUMME | 270.000 € | 81.000 € |
WOHNUNGSKAUF ALS
KAPITALANLAGE
Bei Vermietung sind die Abschreibungssätze denkmalgeschützter Wohnimmobilien höher als bei anderen Immobilien: Begünstigte Sanierungskosten können über 8 Jahre hinweg mit bis zu 9 % p.a. und über die folgenden 4 Jahre mit bis zu 7 % p.a. steuermindernd geltend gemacht werden. Bereits nach 12 Jahren sind damit die begünstigten Sanierungskosten zu 100 % steuerlich absetzbar.

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Berechnungsbeispiel Denkmal-AfA § 7i EStG –
begünstigte Sanierungskosten 300.000 EUR
Jahr | Begünstigung p.a. | Steuervorteil (Bsp.- Steuersatz 30%) |
---|---|---|
01 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
02 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
03 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
04 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
05 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
06 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
07 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
08 | 9 %: 27.000 € | 8.100 € |
09 | 7 %: 21.000 € | 6.300 € |
10 | 7 %: 21.000 € | 6.300 € |
11 | 7 %: 21.000 € | 6.300 € |
12 | 7 %: 21.000 € | 6.300 € |
SUMME | 300.000 € | 90.000 € |
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